Bericht des Fanvertreters von der AR-Sitzung im März 2017

Fanvertreter im Aufsichtsrat (Ralf Schuh)

Auch die März AR-Sitzung war sehr stark von wirtschaftlichen Themen geprägt. Neben der bekannten RWE/Innogy-Thematik kam nunmehr noch die, schon länger schwelende aber jetzt konkret werdende, Forderung der GVE nach Vereinbarung einer fixen Stadionpacht hinzu.

Diese fixe Stadionpacht bedeutet, bezogen auf die in der Vergangenheit in Liga 4 erwirtschafteten pachtrelevanten Erlöse, unter dem Strich eine recht deutlich Mehrbelastung für den Verein. Wie bereits von beiden Seiten kommuniziert, steht das Verhandlungsergebnis noch unter jeweiligem Gremienvorbehalt von GVE und RWE. Wir werden vermutlich in der nächsten AR-Sitzung unsere Entscheidung treffen.

Zwei Punkte der Vereinbarung sorgen für ein gewissen „Ausgleich“ der finanziellen Kröte, die wir zu schlucken haben: Zum Einen können wir mit einem beliebigen Caterer (bisher Stadttochter RGE) für die VIP-Bereiche einen Vertrag zu deutlich besseren Konditionen abschließen, zum Anderen erhält der Verein nach Ablauf des geplanten, neuen Pachtvertrages (30.06.2026) die nicht audiovisuellen Vermarktungsrechte, die aktuell aus der Vorinsolvenzzeit ggfs. noch bei der Stadt liegen, endgültig und eindeutig zurück.

Während der erste Punkt sich auch tatsächlich auf unsere „Kasse“ positiv auswirken wird, tut dies der zweite Punkt nicht, er bringt nur Rechtssicherheit. Zur Erläuterung: Es geht nicht um die audiovisuellen Rechte (Kölmel), hier läuft der Gerichtsprozess weiter. Die Situation der nicht audiovisuellen Vermarktungsrechte ist aber ähnlich gelagert: Auch diese Rechte sind noch vor der Insolvenz vom Verein an die Stadt gegangen (gegen signifikante monetäre Zugeständnisse für den damals bekanntlich notorisch klammen RWE). Allerdings hatte dies bisher keine negativ spürbaren Auswirkungen auf RWE, da uns die Stadt diese Vermarktungsrechte unentgeltlich zur Nutzung überlassen hat. Wir konnten also die Marke RWE weiterhin uneingeschränkt im Sponsoring vermarkten.

Eine gerichtliche Klärung, wie bei Kölmel, ob diese Rechte durch die Insolvenz wieder auf RWE zurückgefallen sind, war daher bisher nicht erforderlich. Rechtssicherheit gab es bisher aber eben auch nicht. Diese würde durch den neuen Pachtvertrag hergestellt, bringt aber, wie gesagt, weder Mehrerlöse noch weniger Aufwendungen gegenüber der jetzigen Situation.

Links und rechts davon gibt es noch ein paar weitere Dinge im neuen Pachtvertrag, die aber eher von untergeordneter Bedeutung sind.

Insgesamt wird es wirtschaftlich nicht einfacher: Der Rückzug des größten Einzelsponsors RWE/Innogy, die kontinuierliche Reduzierung des Sponsorings durch städtische Gesellschaften, der neue Pachtvertrag, die zwar verbesserte aber immer noch nicht gewünschte sportliche Entwicklung lässt uns daher auch über andere Modelle nachdenken. Im Wesentlichen sind das die Zusammenarbeit mit einer Vermarktungsagentur oder die Ausgründung einer Kapitalgesellschaft, um Investoren zu gewinnen.

Kurz zur Erläuterung: Eine Vermarktungsagentur übernimmt letztlich die Sponsorensuche und die Vermarktung der VIP-Bereiche. In der Regel durch Übernahme (ganz oder Teile) des bestehenden Vertriebsteams + Nutzung der agentureigenen Ressourcen und Netzwerke. Die Agentur verdient dabei prozentual an den reingeholten Sponsoringerlösen. Die Höhe der „Vermittlungsprovision“ ist unter anderem abhängig davon, ob zu Vertragsbeginn einmalig eine sogenannte „Signing Fee“ an den Verein gezahlt wird.

Je höher diese Einmalzahlung, je höher der Prozentsatz, den die Agentur dann später von den Sponsoringerlösen einbehalten darf. Das kann, muss aber nicht zu Mehrerlösen im Vergleich zu heute führen. Hier hängt natürlich viel davon ab, wie gut die Vermarktungsagentur arbeitet. Zum Teil werden auch Garantieeinnahmen seitens der Agenturen zugesichert, dann aber häufig mit der Konsequenz, dass die Provisionen, die der Verein auf Mehrerlöse (also Erlöse, die über dem Garantiebetrag liegen) zahlen muss, deutlich über den Provisionssätzen liegen, die man als Verein ohne diese Garantie zahlen würde.

Die zweite Variante ist die Ausgründung einer Kapitalgesellschaft, deren Anteile man in gewissem Umfang an Investoren verkaufen kann. Diese Variante löst in Fankreisen zunächst mal reflexartig Ablehnung hervor, da man sofort den Verkauf der Werte und der Identität des Vereines vermutet. Im Prozess hin zu diesem Modell würde es aber in jedem Fall eine intensive Diskussion mit der Mitgliederbasis und den Fans geben, was bei RWE geht und was nicht. Und da fallen uns sicher allen sofort Dinge ein, die nicht „verhandelbar“ sind, wie Vereinsfarben, Vereinsname, aber auch die Tatsache, dass der Verein (die MV) letztlich das Sagen behält.

Letztlich entscheidet über die Umsetzung des Investorenmodells auch die Mitgliederversammlung, während die Zusammenarbeit mit einer Vermarktungsagentur eine Entscheidung des Vorstandes/Aufsichtsrates wäre.

Zum Thema „Ausgliederung“ wird die FFA in Abstimmung mit RWE in nächster Zeit eine Informations-/Diskussionsrunde anbieten.

Nächste AR-Sitzung: 11.04.2017